This blog is a non-profit project about german educations. All powered and sponsored by Nils Mewus.

Bildungsstand(ard)ort Deutschland

Bildungsort Deutschland: Alles rund ums Thema Bildung, Erziehung & mehr…

Bildung im historischem Kontext

Historischer Werdegang des deutschen Bildungswesens

Das Bildungswesen der Bundesrepublik Deutschland, oder präziser gesagt die Grundstruktur der deutschen Schulgeschichte, besteht bereits seit 1800.

Der Aufbau des gegliederten Schulwesens, der sich bis zum Ende des Kaiserreichs im Jahre 1918 vollzog, war eines der wichtigsten Kapitel in den 200 Jahren der Schulgeschichte. Zu Beginn der Weimarer Republik (1918-1933) erfolgte dann, neben dem Versuch einer Demokratisierung, die Einführung der Grundschule und die Ideologisierung von Lehrplaninhalten. Ebenso historisch wertvoll, die Gründungen von Eliteschulen während der Diktatur des Nationalsozialismus (1933-1945), Meilensteine der Geschichte des Lernens.

Auf Grund politischer Konsequenzen des Zweiten Weltkriegs durch die Deutschland in zwei Lager gespalten wurde, kam es 1949 zur Gründung von zwei unabhängigen Staaten. Dies war die Bundesrepublik Deutschland (BRD) im Westen und der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) im Osten. Während der Zeit von 1949 bis 1990 bestanden im geteilten Deutschland zwei unterschiedliche Bildungssysteme.

Das Bildungswesen der BRD: (1945-1990)

Die westlichen Alliierten (USA, Frankreich und

Großbritannien) forderten eine Demokratisierung des deutschen Bildungswesens, basierend auf ihren Vorstellungen eines geeigneten Schulsystems. Schließlich akzeptierten sie dennoch, vor dem Hintergrund der politischen Ost-West-Auseinandersetzung, die Struktur deutscher Bildungseinrichtungen beizubehalten. Das traditionelle und sozial selektive dreigliedrige Schulsystem mit Volksschule, Mittelschule und höherer Schule (Gymnasium) wurde wiederhergestellt.

Im Mai 1949 wurde die Bundesrepublik Deutschland als ein demokratischer Bundesstaat aus zehn Bundesländern und Westberlin gegründet und das Grundgesetz (GG) verabschiedet. Die föderalen Strukturen des Kaiserreichs und der Weimarer Republik hatten somit ausgedient.

Laut der rechtsstaatlichen Verfassungsordnung des neuen Grundgesetzes gehört die Kulturhoheit in den Entscheidungsbereich der eigenstaatlichen Länderregierung.

Dieser wurde die überwiegende Zuständigkeit für Bildung, Wissenschaft und Kultur zugesprochen. Gleichzeitig aber wurden sie durch Auflagen, wie z.B. Koordinationsaufgaben, ständige Konferenzen der Kultusminister der Länder untereinander, an die Verantwortung für das Staatsganze der Bundesrepublik gebunden.

Zur Vereinheitlichung des allgemein bildenden Schulsystems diente ein gemeinsames Abkommen der Länder. Die vereinheitlichten Schulartbezeichnungen wurden festgelegt in Grundschule, Hauptschule, Realschule, Gymnasium und Sonderschule.

Bis in die 60er Jahre wurde die aus dem Kaiserreich hervorgegangene Gliederung mit den sozialen Schicht- und Qualifikationsprofilen, die den drei praktischen, praktisch-theoretischen und theoretischen Typen der Begabung entsprächen, legitimiert.

Vor dem Hintergrund der weltpolitischen Lage und den Ergebnissen international vergleichender Untersuchungen zur Bildungsbeteiligung durch den Besuch einer Realschule oder eines Gymnasiums erwies sich das von sozialer Ungleichheit geprägte Bildungswesen der Bundesrepublik als reformbedürftig.

1970 legte der Deutsche Bildungsrat (1965-1975) seinen reformierten Strukturplan für das Bildungswesen vor. Die im Strukturplan vorgesehene Gliederung des Bildungssystems führte zu Diskussionen über die Neugestaltung der Übergänge zwischen den Bereichen des Kindergartens/Vorklasse bzw. Eingangsstufe des Primarbereichs und der schulformabhängigen oder schulformunabhängigen Orientierungsstufe, sowie über die Einführung von Gesamtschulen.

Während die CDU/CSU am dreigliedrigen Schulsystem festhielt, befürwortete die SPD die Gesamtschule als gemeinsame Jugendschule der Zukunft.

Im Jahr 1970 wurde die erste staatliche von Bund und Ländern gemeinsam getragene Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung (BLK) gegründet, die 1973 ihren Bildungsgesamtplan für das Bildungswesen in der Bundesrepublik verabschiedete.

Das Abkommen und der Name der Kommission wurden 1975 um die Forschungsförderung erweitert.

Wegen nicht vorhandener bildungspolitischer Übereinstimmung der Länder (z.B. zum Sekundarbereich I und zur Lehrerbildung) und wegen fehlender Mittel der Länder wurde der Bildungsgesamtplan über 1982 hinaus nicht fortgeschrieben.

Als Beratungsinstitution für den Hochschulbereich wurde 1957 durch ein Abkommen zwischen Bund und Ländern der Wissenschaftsrat gegründet, der Empfehlungen zur Entwicklung im Hochschulwesen herausgibt. Eine ähnliche Funktion hat die 1949 gegründete Hochschulrektorenkonferenz (HRK).

Zu den weitreichenden Beschlüssen der Kultusministerkonferenz gehörten:

- die Vereinbarung zur Vergabe von Studienplätzen,

- die Anerkennung von Gesamtschulabschlüssen,

- die Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe,

- die Vereinbarung über die Abiturprüfung der gymnasialen Oberstufe

- und die Ausarbeitung einheitlicher Prüfungsanforderungen für das Abitur

Als Ergebnis der Bildungsreformdiskussion zwischen 1965 und 1975 und der nachfolgenden Entwicklung kann die Steigerung der Bildungsexpansion in der Bundesrepublik gewertet werden. Diese Entwicklung war im Zusammenhang von Bildungssystem und Beschäftigungssystem von großer wirtschaftlicher Bedeutung.

Das Grundgesetz (Art. 7 Abs. 4 GG) gestattet die Einrichtung von Privatschulen in freier Trägerschaft.

Im Jahr 1990 gingen 6,1% aller Schüler in allgemein bildende und 7,2% in berufsbildende Privatschulen.

Das Bildungswesen der DDR: (1945-1990)

In der sowjetischen Besatzungszone (SBZ) bestanden

bis 1952 fünf Länder, deren Schulen nach dem Willen der Besatzungsmacht durch die Deutsche Zentralverwaltung für Volksbildung zentralistisch gelenkt wurden. Nach der Gründung der DDR im Jahr 1949 wurde diese Einrichtung in das zentrale Ministerium für Volksbildung übergeführt.

Grundlegend und bestimmend für die Bildung, Erziehung und Wissenschaft war die Weltanschauung des Marxismus-Leninismus und die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED).

Für die außerschulische Kinder- und Jugenderziehung war die seit 1952 der SED unterstellte Freie Deutsche Jugend (FDJ) richtungweisend. Ziel der Bildung und Erziehung war die „allseitig und harmonisch entwickelte sozialistische Persönlichkeit“. Diesem Ziel sollte die Gleichheit der Bildungschancen von beiden Geschlechtern und verschiedenen Sozialschichten der Bevölkerung sowie die einheitliche Grundbildung in der Pflichtschulzeit dienen. Bereits im August 1945 hatte die Besatzungsmacht alle Privatschulen aufgelöst und jede Neugründung untersagt.

Die Zeit vom Ende des Zweiten Weltkrieges bis etwa 1970 wird als Aufbauphase des einheitlichen sozialistischen Schulsystems bezeichnet, die wiederum in drei Unterphasen gegliedert wird. In der Phase der „antifaschistisch-demokratischen Schulreform“ (1945-1949) wurde im Mai/Juni 1946 das Gesetz zur Demokratisierung der deutschen Schule, auch Einheitsschulgesetz genannt, erlassen, mit dem die achtjährige gemeinsame Grundschule eingeführt wurde. An sie schloss sich die zum Abitur führende vierjährige Oberschule an. Daneben gab es die zehnjährige Mittelschule. Ein alternativer Hochschulzugang ohne Abitur sollte nach der Berufsausbildung über die Vorstudienabteilungen der Hochschulen, den späteren Arbeiter- und Bauernfakultäten, möglich sein.

Bis etwa 1949 führten Entnazifizierungsmaßnahmen und Entlassungen von politisch anders denkenden und kirchlich orientierten Lehrern zur Ersetzung von etwa zwei Dritteln der Lehrerschaft durch verkürzt ausgebildetes Personal. Dabei wurden die Schlüsselpositionen in der Hierarchie der Schulverwaltung mit Parteikadern besetzt.

Der Beginn der Phase des „Aufbaus der sozialistischen Schule“ (1949-1961/62) fällt mit der Gründung der DDR (7.10.1949) zusammen.

Im Jahr 1959 führte das Gesetz über die sozialistische Entwicklung des Schulwesens in der Deutschen Demokratischen Republik zur Einführung der allgemein bildenden Polytechnischen Oberschule (POS) mit zehn Pflichtschuljahren. Der polytechnische Unterricht sollte durch die Verknüpfung von Technik und Betriebserfahrung eine

Verbindung von Schule und Arbeitswelt herstellen. Die hochschulvorbereitende Oberschule bekam den Namen Erweiterte Oberschule (EOS) mit den Klassenstufen 9 bis 12 (ab 1981: 11 bis 12).

In der dritten Phase (etwa ab 1961/62) wurde mit dem 1965 verabschiedeten Gesetz über das einheitliche sozialistische Bildungssystem, auch Bildungsgesetz genannt, der Aufbauprozess im Bildungswesen von der Kinderkrippe bis zur Universität und zur Weiterbildung weitgehend abgeschlossen, der bis zum Ende der DDR keine grundsätzlichen Novellierungen mehr erfuhr. In dieser langen Zeit von 1963 bis 1989 amtierte Margot Honecker als Volksbildungsministerin.

Im Bereich der sozialistischen Vorschulerziehung war die Ganztagsbetreuung der Kinder im Interesse der Beschäftigungspolitik und der Berufstätigkeit beider Elternteile gut ausgebaut. Für Kleinkinder bis zum 3. Lebensjahr gab es die Kinderkrippen, die 1989 einen Versorgungsgrad von etwa 80% aufwiesen.

Die Kindergärten für die Vier- bis Sechsjährigen waren dem Ministerium für Volksbildung unterstellt und wurden 1989 von etwa 95% der Altersgruppe besucht.

Die Schulpflicht begann im Alter von sechs Jahren und endete mit Vollendung des 16. Lebensjahres.

Das Bildungsgesetz von 1965 unterschied verschiedene Formen des allgemein bildenden Schulwesens: Polytechnische Oberschule (POS), Sonderschule, Spezialschulen und Spezialklassen, Erweiterte Oberschule (EOS) und Abiturklassen in Einrichtungen der Berufsbildung. Nach der Statistik von 1989 für die Klassenstufen 1 bis 12 besuchten 95,1% der Schüler die Klassen 1 bis 10 der POS,

1,9% die Klassen 11 und 12 der EOS und 3% die Sonderschulen, wobei die l% der Schüler an Spezialschulen und Spezialklassen in die Angaben zur POS und EOS eingerechnet worden sind.

Pflichtschule war die zehnklassige allgemein bildende Polytechnische Oberschule (POS), die allen Kindern eine einheitliche, wissenschaftsorientierte Grundbildung vermitteln sollte. Sie war in Unterstufe (Jahrgänge 1 bis 3), Mittelstufe (Jahrgänge 4 bis 6) und Oberstufe (Jahrgänge 7 bis 10) gegliedert. Vom 1. Schuljahr an bereitete der Werk- und Schulgartenunterricht den polytechnischen Unterricht vor, der im 7. Schuljahr einsetzte. Seit 1978/79 kam in den Klassen 9 und 10 der Wehrunterricht hinzu. Für die unteren vier Jahrgänge war der Schule i.d.R. ein Hort zur Kinderbetreuung (z.B. Hausaufgaben, Freizeitgestaltung) angeschlossen, der gegen Ende der DDR von über 80% der Kinder freiwillig besucht wurde. Die Pflichtschulzeit schloss nach der 10. Klasse mit einer zentralen Abschlussprüfung ab.

Von allen Schulabgängern verließen 1989 76,8% die 10. Klasse mit dem Abschluss der POS, 0,1% die 11. Klasse und 11,2% die 12. Klasse mit Abitur. Daraus resultiert, dass 1989 etwa 12% der Schulabgänger die Oberschule ohne Abschluss der 10. Klasse verlassen haben.

Für Kinder mit intellektuellen Schädigungen (Debilität) gab es Hilfsschulen (Klasse 1 bis und für solche mit physisch-psychischen Schädigungen Sonderschulen (Klasse 1 bis 10). Im Jahr 1989 gingen 3,2% aller Schüler der Klassen 1 bis 10 in allgemein bildende Sonderschulen.

Die Absolventen der zum Abschluss der 10. Klasse führenden Sonderschulformen waren denen der POS gleichgestellt.

Abgängern aus der 8. Klasse der Hilfsschule standen geeignete Ausbildungs- oder Arbeitsplätze zur Verfügung.

An die POS schloss sich die zur allgemeinen Hochschulreife führende Abiturstufe an, zu der die zweijährige Erweiterte Oberschule (EOS) und die dreijährige Berufsausbildung mit Abitur gehörten.

Nach Abschluss der zehnjährigen Pflichtschulzeit bestand kein Anspruch auf Zulassung zur Abiturstufe. Bei einer jährlichen Aufnahmequote von etwa 10% in der EOS und etwa 5% in der Berufsausbildung mit Abitur war die 10. Jahrgangsstufe mit der strengen Übergangsauslese belastet.

Zu den in Richtlinien festgelegten Auswahlkriterien gehörten: gute Leistungen im Unterricht, hohe Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft, politisch-moralische und charakterliche Reife, durch Haltung und gesellschaftliche Aktivität bewiesene Verbundenheit mit der DDR und hervorragende Leistungen der Eltern beim Aufbau des Sozialismus. Neben dem Antragsrecht der Eltern lag das Vorschlagsrecht unter Beteiligung des Klassenleiters, der Fachlehrer, des Elternbeirats und der FDJLeitung der Schule beim Schulleiter. Die letzte Entscheidung über die Aufnahme wurde von der Auswahlkommission der Kreisschulräte vorgenommen.

Während die EOS auf die Allgemeinheit der Studiengänge an Hochschulen vorbereitete, war die Berufsausbildung mit Abitur doppelqualifizierend auf den Facharbeiterabschluss und auf das Studium technischer Berufe gerichtet.

Die Reifeprüfung fand jeweils in Form des Zentralabiturs statt. Die erworbene Hochschulreife war die Voraussetzung für die Bewerbung um einen Studienplatz, sie berechtigte jedoch nicht zur Aufnahme eines Studiums.

Im Jahr 1989 erreichten 11,2% aller Schulabgänger der Klassen 10 bis 12 das Abitur. Auf der Grundlage des Statistischen Jahrbuchs der DDR (1990) und in Prozent der gleichaltrigen Bevölkerung machten die Abgänger der 12. Klasse mit Abitur insgesamt 13,3% (EOS 8,8%, Berufsausbildung mit Abitur 4,5%) aus.

In dem Einheitsschulsystem, das allen Schülern das gleiche Recht auf Bildung einräumen wollte, waren die seit dem Bildungsgesetz von 1965 verankerten organisatorisch selbstständigen Spezialschulen und Spezialklassen der POS und der EOS mit technischen, mathematisch-naturwissenschaftlichen, sprachlichen, künstlerischen und sportlichen Schwerpunkten für Schüler mit hohen Leistungen und besonderen Begabungen ab Klasse 3, 5 oder 9 von Anfang an umstritten. Nach Schätzungen von Fachleuten gingen etwa 3% eines Schülerjahrgangs in diese Einrichtungen. Nach der Statistik von 1989 besuchten etwa l% aller Schüler der Klassen 1 bis 12 Spezialschulen und Spezialklassen, aus denen 1989 11,2% mit dem Abschluss der 10. Klasse, 0,2% aus der 11. Klasse und 88,6% mit dem Abitur abgingen.

Über die genannten schulischen Einrichtungen hinaus gab es weitere Möglichkeiten zum Erwerb der Hochschulreife im Bereich der Berufs-, Erwachsenen- und Weiterbildung (z.B. in Volkshochschulen).

Für die berufliche Aus- und Weiterbildung war das Staatssekretariat für Berufsbildung, unterstützt vom Zentralinstitut für Berufsbildung (ZIB), zuständig.

Im Berufsbildungswesen gab es die Lehrlingsausbildung für Facharbeiterberufe im dualen Sinne in Lehrwerkstätten volkseigener Betriebe und betrieblichen Berufsschulen (1989 68,6% der Lehrlinge) oder in kleineren Betrieben und

kommunalen Berufsschulen. In dem differenzierten System der Ausbildungsberufe dauerte die Lehre je nach Eingangsvoraussetzungen zwei bis drei Jahre.

Mit dem Abschluss der 10. Klasse und dem erfolgreichen Facharbeiterzeugnis konnte die Fachschulreife erworben werden.

Über einen einjährigen Vorkurs in einer bestimmten Fachrichtung oder über Möglichkeiten der Weiterbildung und des Fernstudiums konnte der Weg zur Hochschule eröffnet werden. Darüber hinaus gab es die vollzeitliche Berufsausbildung in Fachschulen. Für diese Einrichtungen war das Institut für Fachschulwesen zuständig. Die eine Art der Fachschulausbildung setzte für bestimmte Berufe (z.B. Ingenieure, Lehrer für betriebliche Ausbildung) den Abschluss der 10. Klasse und das Facharbeiterzeugnis voraus, eine andere Art begann nach der 10. Klasse und schloss die praktische Ausbildung ein (z.B. Kindergärtnerinnen, medizinisch-technische Assistenten).

Das Fachschulstudium dauerte i.d.R. drei Jahre, im Fern- und Abendstudium vier Jahre. Von den 152 700 Studierenden an insgesamt 234 Fachschulen waren im Jahr 1989 56,8% im Direkt-, 37,6% im Fern- und 5,6% im Abendstudium. In der Entwicklung des sozialistischen Hochschulwesens werden die Erste (ab 1945), die Zweite (ab 1951) und die Dritte Hochschulreform (ab 1967) unterschieden. Dabei ging es um den Aufbau eines neuen Lehrkörpers, die Zentralisierung der Planung und Leitung sowie die politische Ausrichtung und Kontrolle von Lehre und Forschung. Hierzu wurde das obligatorische Fach Marxismus-Leninismus eingeführt und das Staatssekretariat für Hochschulwesen gegründet.

Nach dem Ausbau des Hochschulwesens gab es seit 1970 ohne Fachschulen 54 Hochschulen (Universitäten, Technische Hochschulen, Hochschulen für Kunst, Pädagogische Hochschulen u.a. Spezialhochschulen). Zentrale Einrichtungen waren die Deutsche Akademie der Wissenschaften in Berlin und die 1970 aus dem Deutschen Pädagogischen Zentralinstitut (DPZI) hervorgegangene Akademie der Pädagogischen Wissenschaften (APW).

War in den 50er Jahren der Anteil der Arbeiter und Bauernkinder an den Hochschulen bei gleichzeitiger Zurückdrängung bürgerlicher Kinder systematisch erhöht worden (1958 etwa 60% aller Studierenden), gelang es den entstandenen Bildungseliten in den 70er Jahren, umgekehrt ihre Kinder in höhere Bildungslaufbahnen zu bringen und Kinder bildungsferner Schichten zu verdrängen.

Die restriktive Hochschulzulassung der Abiturienten war im Rahmen der staatlichen Planung von wirtschaftlichen Bedarfsgesichtspunkten und von den Kriterien Leistung, Geschlecht, soziale Herkunft, politische Aktivität, abgeleistete Wehrpflicht u.a. abhängig.

Der Frauenanteil unter den Studierenden machte 1989 etwa 50% aus. Die Anträge auf Zulassung zum Studium wurden von einer Zulassungskommission der Hochschule auf der Grundlage der Zulassungsordnung (1971) entschieden.

In der Lehrerbildung (Stand 1988) fand die Ausbildung der Unterstufenlehrer (Klasse 1 bis 4) an 26 Instituten für Lehrerbildung (Dauer: vier Jahre), diejenige für Fachlehrer/Diplomlehrer (Klasse 5 bis 12), Berufsschullehrer und Sonderschullehrer an neun Pädagogischen Hochschulen, sechs Universitäten, zwei Technischen Hochschulen, an der Hochschule für Körperbehinderte in Leipzig und an der Musikhochschule in Weimar (Dauer: fünf Jahre) statt.

Nach der Öffnung der Grenzübergänge in den Westen (9.11.1989) und den ersten freien Volkskammerwahlen in der DDR begannen im Mai 1990 Beratungen über e Zusammenführung der Schulsysteme beider deutscher Staaten. Mit dem Vertrag über die Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion vom 1.7.1990 übernahm die DDR das Berufsbildungsrecht der Bundesrepublik bereits zum 1.8.1990.

Nach Verabschiedung der Schulgesetze durch die Landtage wurde vom Schuljahr 1992/93 an das gegliederte Schulsystem und damit auch das Gymnasium in den fünf neuen Ländern eingeführt, wobei die Gesamtschule als Alternative hierzu in Brandenburg eine größere und in Mecklenburg-Vorpommern eine geringere quantitative Bedeutung hat.

- N.Wawrzyniak -

Quellenverweis:
Text wurde zum Teil entnommen aus:

Horst Schaub & Karl G. Zenke:

Wörterbuch Pädagogik

Einen Kommentar schreiben

Copyright © 2010 by: Bildungsstand(ard)ort Deutschland • Template by: BlogPimp • Lizenz: Creative Commons BY-NC-SA.