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Bildungsstand(ard)ort Deutschland

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Recht auf Bildung

Bildung ist Bürgerrecht

Der häufig verwendete Slogan „Bildung ist Bürgerrecht“ stammt von Ralf Dahrendorf (geb.1929), Soziologe und Philosoph.

Bildung bedeutet nicht nur existenzielle Absicherung der Bürger, sondern ermöglicht ebenso Staatsbürger zu sein, dem gewisse Bürgerrechte zustehen. Bildung schafft die Voraussetzung für die Fähigkeit der Menschen, sich für die eigenen Rechte einzusetzen oder sich im solidarischen Einsatz grundlegender Rechte anderer zu engagieren.

Das Bürgerrecht auf Bildung ist ein soziales Grundrecht aller Bürger, welches die anderen Bürgerrechte vor dem Gesetz und im Staat ergänzt. Von Beginn an ständig durch neue Inhalte erweitert und ausgebaut, wird der Prozess der Ergänzung des Rechts auf Bildung nie abgeschlossen sein. Die erste konkrete Gestalt bekam das Bürgerrecht mit der Einführung der allgemeinen Schulpflicht im Jahre 1938. Zunächst galt diese nur für Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit, 1960 wurde sie ebenfalls für ausländische Kinder eingeführt. Den Kindern von Asylbewerbern räumte man jedoch lange Zeit höchstens ein Schulbesuchungsrecht ein. Nordrhein-Westfahlen z.B. hat das Gesetz erst 2005 dementsprechend erweitert, dass grundsätzlich alle in Deutschland lebenden Kinder der “uneingeschränkten” allgemeinen Schulpflicht nachkommen müssen.

Nach dem Verfassungsprinzip der Gleichberechtigung gilt das Bürgerrecht selbstverständlich für jeden Bürger des Staates und beinhaltet im rechtlichen Sinne diskriminierungsfreie „Chancengleichheit“ für alle. Keinesfalls darf es hier zu Bevorzugung oder Benachteiligung bestimmter Gruppen auf Grund leistungsfremder Merkmale wie Herkunft oder wirtschaftlicher Lage kommen.

Formell gibt es zwar Chancengleichheit in der Bundesrepublik, jedoch erfährt sie leider mehr Einschränkungen als die Länderverfassungen und das Grundgesetz erlauben.

Bildung dient der Aufklärung, der Selbstbestimmung und der Chancenmehrung. Durch genau diese Grundvoraussetzungen erlangt und bewahrt man seine Freiheit. Vermehrung der Chancen verbessert die Aussichten, der Armut zu entfliehen und zu eigenem, selbst erarbeitetem Wohlstand zu gelangen.

Die wesentlichen Aufgaben des Staates im Bereich der Bildung liegen darin, verlässliche gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen, allgemeine Standards zu definieren und den Zugang zu Bildungseinrichtungen zu sichern. Diejenigen Probleme müssen gelöst werden, die Bürger daran hindern, Bildungschancen in Anspruch zu nehmen. Der Staat hat dem Bildungsstreben seiner Bürger den richtigen Rahmen zu geben.

Diverse internationale Rankings und Vergleichsstudien haben eindeutige Ergebnisse geliefert. Diese werfen nun schon seit Jahren ein grelles Licht auf die Leistungsdefizite des Staates im Bereich der Bildung.

- -So verlassen jedes Jahr mindestens zehn Prozent der Schulabgänger die allgemeinbilden Schulen ohne Abschluss

- -Etwa 25 Prozent der Schüler, so klagt das Kuratorium der Deutschen Wirtschaft, gehen ohne ausreichende Ausbildungsreife ab

- -An vielen Schulen können sich die Lehrer nicht mehr soweit durchsetzten, um Disziplin und Lernbereitschaft aufrechtzuerhalten

- -Nach Schätzungen des Verbands für Bildung und Erziehung gelten fünf bis zehn Prozent aller deutschen Schülerinnen und Schüler als aktive Schulschwänzer

Da das staatliche Bildungsangebot erhebliche Schwächen aufzeigt, ist es höchste Zeit für elementare Reformen an Schulen und Universitäten.

Joachim Starbatty, Ökonomie-Professor in Tübingen: „Bei Durchsicht der Klausuren gewinnt man den Eindruck, dass ein Drittel der Studenten nicht mehr in der Lage ist, einen Satz zu Ende zu schreiben.”

Ohne jeglichen Zweifel sind Effizienz und Qualität von Bildung und Ausbildung in Deutschland dringend verbesserungs- bedürftig.

Deshalb kann zu Recht von einer „staatlichen Bildungskatastrophe“ gesprochen werden!!

- N. Wawrzyniak -

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