Zusätzliche Sprachförderung für Vierjährige
Das Bundesland Nordrhein-Westfalen führte im Jahr 2007 erstmals einen landesweiten Sprachtest unter vierjährigen Jungen und Mädchen durch.
Ergebnis:Mehr als 34.000 Kinder, die im August 2009 schulpflichtig werden, erhalten eine zusätzliche Sprachförderung.
Verfügen Kinder nicht über den altersgemäß notwendigen deutschen Sprachschatz, bedeutet dies für sie ein gravierendes Defizit. Sollte die fachliche Einschätzung zu dem Ergebnis kommen, dass dieses Defizit nicht durch Situationen des Alltagslebens behoben werden kann, liegt ein zusätzlicher Sprachförderbedarf vor.
In Bedarfsfällen erhalten nordrhein-westfälische Kinder künftig bereits zwei Jahre vor ihrer Einschulung eine allgemeine sprachliche Förderung. Neben der Sprachförderung in Kindertageseinrichtungen werden nun auch zusätzliche Angebote für die Beherrschung der deutschen Sprache und der Sprachkompetenz unterstützt.
Häufig brauchen Kinder mit Migrantionshintergrund mehr Zeit und Aufmerksamkeit, um der deutschen Sprache mächtig zu werden. Deren Eltern sollen ebenfalls aktiv an den Maßnahmen teilhaben, um die Förderung nachhaltig zu unterstützen.
Ziel der zusätzlichen Sprachförderung ist es, dass ausnahmslos alle Kinder die deutsche Sprache bis zum Zeitpunkt der Einschulung so gut beherrschen, dass sie gleichberechtigt am Unterricht teilnehmen können.
Diese Vorraussetzung ist für Kinder und ihre Bildungschancen von entscheidender Bedeutung.
Kinder- und Jugendminister Armin Laschet: “Alle Kinder sollen vom ersten Schultag an die Unterrichtssprache Deutsch altersgemäß beherrschen.”
Das Land NRW stellt pro Kind 340 Euro pro Jahr zur Verfügung. In kleinen Gruppen sollen die Kinder von einer geeigneten Fachkraft, wie z.B. einer speziell geschulten Erzieherin, gefördert werden und erhalten die zusätzliche Sprachförderung von jährlich ca. 200 Stunden.