Hanseatische Klassenkämpfe
Bremens Bildungsbehörde und ein Elternverein streiten um die Gründung einer freien Grundschule
“Ich will die Eltern nicht schlechtmachen”, sagt die Sprecherin der Bremer Bildungssenatorin. “Schließlich hat jeder das Recht, einen Antrag auf Schulgründung zu stellen.” Aber zustimmen muss die Behörde nicht. Und so sind sie mittlerweile vor Gericht angekommen: der Verein Freie Schule Bremen e. V. und die Bremer Bildungsbehörde.
Der Verein möchte eine freie Grundschule gründen, eine, in der die Kinder in kleinen Gruppen so lernen, wie sie selbst möchten. Aber die Behörde hat den Antrag abgelehnt: Es bestehe kein “begründetes öffentliches pädagogisches Interesse”. Das ist das eine. Das andere ist das, was die Behörde “soziale Entmischung” nennt und auf jeden Fall vermeiden möchte: dass die Kinder gebildeter und wohlhabender Eltern bereits im Grundschulalter besonders gut ausgestattete Privatschulen besuchen, während der Staat die Reste verwaltet. Laut Behörde gehen in Bremen neun Prozent der Kinder auf Schulen in privater Trägerschaft, in einigen Stadtteilen sind es über 16 Prozent, im Bundesdurchschnitt aber nur 2,7 Prozent.
Das ist der Konflikt, befeuert wird er durch das Ende der offiziell nicht genehmigten Privatschule am Körnerwall, die im vergangenen Jahr schließen musste. Viele der 50 Eltern und Pädagogen, die sich im Verein Freie Schule Bremen zusammengefunden haben, hatten ihre Kinder schon in den Kindergarten der Schule am Körnerwall geschickt. Sie wünschen sich eine reformpädagogische Schule, die, ähnlich wie die geschlossene Privatschule, die Kinder beim Lernen begleitet, nicht aber in feste Schemata zwingt. “Die Kinder wollen doch ohnehin Wissen in sich hineinschaufeln”, sagt Gustav Schmitz, einer der Gründer des Vereins. “Und es ist erstaunlich zu sehen, wie schnell Grundschüler keine Lust mehr haben, zur Schule zu gehen.”
Vieles im Vereinskonzept gehört zum reformpädagogischen Standard: altersgemischte Kleingruppen von je 15 Kindern, projektorientiertes und selbstbestimmtes Lernen, geschlechtsspezifische Jungen- und Mädchenarbeit, keine Noten. Das alles, so hält die Behörde dagegen, sei bereits in vielen staatlichen Bremer Grundschulen verwirklicht, unter anderem in der “Kinderschule”, einer Abspaltung der Schule am Körnerwall, die inzwischen als staatliche Modellschule anerkannt ist. “Wir erfinden das Rad nicht neu, wir bauen es neu zusammen”, sagt Gustav Schmitz. Zudem habe die geplante Schule drei Alleinstellungsmerkmale: Sie soll basisdemokratisch arbeiten, sodass Eltern, Kinder und Lehrende gemeinsam Verantwortung übernehmen. Es soll einen integrierten Kindergarten geben, und der Rahmen soll mit etwa 45 Kindern überschaubar bleiben.
Damit würde sie sich von der “Kinderschule” unterscheiden, die, seitdem sie in staatliche Obhut übergegangen ist, deutlich mehr Kinder aufnimmt. Und die akzeptiert, dass Menschen, die nicht unmittelbar am Schulbetrieb beteiligt sind, sprich die Behördenmitarbeiter, bei den Entscheidungen mitreden. Ebendas kann und will sich Gustav Schmitz für die Freie Schule Bremen nicht vorstellen.
Schmitz arbeitet nach einem abgebrochenen Lehramtsstudium als Gaukler, er wirkt nicht sonderlich wohlhabend. Er wirkt auch nicht elitär – das war die Bezeichnung der Bildungssenatorin für die Schule am Körnerwall. Schmitz sagt, der Verein sei bunt gemischt: “Vom Akademiker bis zum Menschen mit Realschulabschluss, der sich mit Nebenjobs durchschlägt.” Fragt man Matthias Westerholt, den Anwalt des Vereins, so sagt er, dass er hier “die gehobene Mittelschicht” vertrete. Einen Arbeiter habe er noch nicht entdeckt. Dennoch glaubt er nicht, dass die Behörde bei ihrer Ablehnung die Angst vor der Zweiklassenschule umtreibt, sondern der Unwille, Kompetenzen aus der Hand zu geben.
Derzeit gibt es in Bremen von privater Seite drei Waldorfschulen und drei christliche Bekenntnisschulen. Eine Grundschule in freier Trägerschaft, die reformpädagogisch arbeitet, ist nicht dabei. Geht es nach der Schulbehörde, so wird sich das auch nicht ändern: Der für die Prüfung des Antrags zuständige Schulrat Walter Henschen schrieb an den Anwalt der Schulgründungswilligen, dass das Grundgesetz ihn verpflichte, “das besondere pädagogische Interesse sehr restriktiv zu prüfen”. Dies sei dem Ziel der für alle gemeinsamen Grundschule geschuldet.
Anwalt Westerholt verweist dagegen auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1992, das eine »offene« Interpretation des entsprechenden Grundgesetzartikels fordert. Er sei »extrem optimistisch«, was den Ausgang der Klage anbelangt, die der Verein beim Bremer Verwaltungsgericht eingereicht hat.
Doch den Eltern läuft die Zeit davon. Das Gericht hat noch keinen Termin für die Verhandlung benannt. Wenn das Verfahren zudem über mehrere Instanzen laufen sollte, kann es leicht vier bis fünf Jahre dauern. Aber solange das Gericht nicht wenigstens das pädagogische Konzept in einer mündlichen Anhörung billigt, wagt der Verein weder Lehrerverträge abzuschließen noch ein Gebäude anzumieten. Die Kinder, für die die Eltern die Schule gründen wollten, sind nun zum Teil schon anderweitig eingeschult. “Es hilft uns nichts, wenn die Schule irgendwann genehmigt wird, aber niemand mehr da ist, der sie durchführen kann”, sagt Gustav Schmitz.
(Artikel von: Friederike Gräff/DIE ZEIT)
Quelle: www.zeit.de