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Bundesverwaltungsgericht entscheidet über Studiengebühren

dpa am 29. April 2009 07:42 Uhr

PADERBORN/LEIPZIG Erstmals befasst sich am Mittwoch ein Bundesgericht mit der Rechtmäßigkeit von allgemeinen Studiengebühren. Beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wird über die Klage von Studenten der Universität Paderborn verhandelt.Der 6. Senat wird überprüfen, ob die Erhebung der Gebühren mit dem Grundgesetz und dem Sozialpakt der Vereinten Nationen vereinbar ist. In den Vorinstanzen waren die Studenten gescheitert.

Urteil noch heute erwartet

Ein Urteil soll noch im Laufe des Tages gesprochen werden. Studiengebühren bis zu 500 Euro pro Semester werden seit 2006/2007 in sechs Bundesländern erhoben. Hessen hat die Gebühren wieder abgeschafft.

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