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Bildungsstand(ard)ort Deutschland

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Integration von Mädchen und Jungen mit Behinderung in der Offenen Ganztagsgrundschule

Modellförderung des Landschaftsverbandes Rheinland zur Integration von Kindern mit Behinderung in Offene Ganztagsschulen im Primarbereich

Am 3. Mai 2008 trat die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Kraft, die auch von der Bundesrepublik Deutschland am 30. März 2008 in New York unterzeichnet wurde. Die Bundesrepublik Deutschland gehörte zu den Erstunterzeichnern des Abkommens, das weltweit die Rechte behinderter Menschen schützen und stärken soll. Das Bundeskabinett hat am 1.10.2008 nach mehrmaliger Verschiebung das Ratifizierungsgesetz beschlossen. Nun muss der Deutsche Bundestag und der Bundesrat diesem Gesetz zustimmen, was noch für dieses Jahr geplant ist. Damit könnte die Konvention möglicherweise zum 1. Januar 2009 in Kraft treten – ein guter Grund seitens des LVR-Landesjugendamtes diesen Prozess mit einer Modellförderung zu „flankieren“ und den Dialog über inklusive Erziehung und Bildung und einen teilhabeorientierten Behindertenbegriff zu unterstützen.

Die UN-Konvention begründet u. a. ein internationales Recht behinderter Menschen auf Bildung und verlangt von den Vertragsstaaten, „ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen“ zu gewährleisten (Art. 24, Abs. 1). Sie verpflichtet die Vertragsstaaten zudem, über geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass Kinder mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen Kindern an Spiel-, Erholungs-, Freizeit- und Sportaktivitäten teilnehmen können, einschließlich im schulischen Bereich“ (Art. 30, Abs. 5.d). So sollen Menschen mit Behinderungen u. a. „lebenspraktische Fertigkeiten und soziale Kompetenzen […] erwerben, um ihre volle und gleichberechtigte Teilhabe an Bildung und als Mitglieder der Gemeinschaft zu erleichtern“ (Art. 24, Abs. 3). Die Modellförderung will diesen Prozess unterstützen und gezielt die Entwicklung von inklusiven Konzepten in der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich fördern. Wichtiger Baustein ist dabei die Zusammenarbeit von Familie, Jugendhilfe und Schule, z.B. beim Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule und innerhalb der Offenen Ganztagsschule. Die Konzepte sollen die konkrete inklusive Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung und ihren Familien entwickeln helfen – und darin geschlechtersensibel ausgestaltet sein. Darüber hinaus sollen sie mit dazu beitragen, das Bewusstsein für Menschen mit Behinderungen – ihre Fähigkeiten, Rechte, ihre Würde – zu schärfen und die integrative Kompetenz zu fördern.

Qelle: LV NRW Paritätischer

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