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Bildungsstand(ard)ort Deutschland

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Primarbereich

Die Grundschule als erste Pflichtschule umfasst die Jahrgangsstufen 1-4 (Altersgruppe 6-10 Jahre), in Berlin und Brandenburg die Jahrgangsstufen 1-6 (6-12 Jahre). Sie wird von allen Kindern im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht gemeinsam besucht, sofern sie am Unterricht mit Erfolg teilnehmen können. Neben den Grundschulen gibt es im Primarbereich auch Sonderschulen. Wie im Grundgesetz festgelegt, sind die Grundschulen fast ausschließlich öffentliche Schulen. 1998 betrug der Anteil der privaten Grundschulen lediglich 1,63 % (288 Schulen).

Der Unterricht wird in der Regel in Jahrgangsklassen erteilt, in den ersten beiden Jahrgangsstufen überwiegend von einem Lehrer, dem Klassenlehrer. Es erleichtert den Schülern das Einleben in die Schule, wenn sie sich auf einen Lehrer bzw. eine Lehrerin als Bezugsperson konzentrieren können und nicht mit einer Vielzahl von Fachlehrern zu tun haben. Das Klassenlehrer-Prinzip soll die Einheit von Erziehung und Unterricht, eine durchgängige pädagogische Förderung und ein differenziertes Eingehen auf die Bedürfnisse des einzelnen Schülers gewährleisten. Von der Jahrgangsstufe 3 an werden die Schüler zunehmend von Fachlehrern unterrichtet und damit auch auf den Übergang in die Schulen des Sekundarbereichs vorbereitet, in denen das Fachlehrer-Prinzip herrscht.

Aufgaben und Ziele der Grundschule bestimmen sich nach ihrer Stellung im Schulsystem. Danach soll die Grundschule ihre Schüler von den mehr spielerischen Formen des Lernens im Elementarbereich zu den systematischeren Formen des schulischen Lernens hinführen und das Lernangebot nach Inhalt und Form den individuellen Lernvoraussetzungen und Möglichkeiten anpassen. Ziel der Grundschule ist es, den Schülern die Grundlage für eine weiterführende Bildung zu vermitteln. Die Schüler sollen befähigt werden, ihre Umwelteindrücke erlebnismäßig zu erfassen und zu strukturieren. Gleichzeitig sollen sie ihre psycho-motorischen Fähigkeiten und sozialen Verhaltensweisen weiterentwickeln. Die Grundschule sieht ihren Auftrag darin, Kinder mit unterschiedlichen individuellen Lernvoraussetzungen und Lernfähigkeiten so zu fördern, dass sich die Grundlagen für selbständiges Denken, Lernen und Arbeiten entwickeln sowie Erfahrungen zum gestaltenden menschlichen Miteinander vermittelt werden. Sie erwerben so eine Basis zur Orientierung und zum Handeln in ihrer Lebenswelt sowie für das Lernen in weiterführenden Schulen im Sekundarbereich.

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